Aktuelles aus dem Niedersächsischen Kultusministerium
vom 20.01.2021
Elternbriefe
vom 20.01.2021
vom 13.01.2021
vom 11.01.2021
Briefe aus dem Niedersächsischen Kultusministerium
vom 06.01.2021
vom 05.01.2021
vom 15.12.2020
vom 13.12.2020
Grundschule Auf der Wunderburg
Oldenburg, 11.11,2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir sind uns bewusst, dass Sie mit dem Distanzlernen für eine Klasse und dem Wechsel zu Szenario B von einem Tag auf den anderen sehr kurzfristig vieles in Ihren Familien umstrukturieren mussten und wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Vom Gesundheitsamt haben wir die Anordnung für das Distanzlernen für die Klasse 2b bis zum 23.11.2020 bekommen.
Die Schule bleibt in Szenario B für 14 Tage, d.h. vom 12.11. bin einschließlich 25.11.2020 (Grundlage ist eine Rundverfügung vom 30.10.2020 des Kultusministeriums).
Für die Notbetreuung bitte ich Sie vor der Inanspruchnahme sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ansonsten schreiben Sie eine Mail an die Schule.
Beschulung nach dem Wechselmodell:
Ihre Kinder kommen nun einen Tag zur Schule, lernen am nächsten Tag zu Hause und kommen am darauf folgenden Tag wieder zur Schule usw.
Die Aufgaben werden in der Regel in der Schule ins Hausaufgabenheft notiert. Die Kontrolle der Aufgaben erfolgt regelmäßig am nächsten Schultag, die Aufgaben sind verpflichtend.
Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte des Nds. Kultusministeriums:
Kl.1/2: ca. 1,5 Stunden
Kl.3/4: ca. 2 Stunden
Grundlage für das Bewerten vom Distanzlernen ist laut Kultusministerium:
„Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung direkt nach Wiedereinstieg ist jedoch zu verzichten.“ …. „Bewertete schriftliche Lernkontrollen können ausschließlich im Rahmen des Präsenzunterrichts stattfinden.“
„In Abgrenzung von den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden.“
Falls über die Lernaufgaben hinaus Langeweile auftreten sollte, gibt es viele Internetseiten für die Grundschule (allerdings übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte):
Antolin, Anton, Kindernachrichten logo!, Hamsterkiste, Mikado, bildungsserver.de/Digitales-Lernen-zuhause-12754-de.html
Mit freundlichen Grüßen
Soon Bergwitz
(Stellvertr. Schulleiterin)
Briefe und Formulare vom Niedersächsischen Kultusministerium
26.11.2020
19.11.2020
17.11.2020
30.10.2020
22.10.2020
25.09.2020
Hygienekonzept
Wie im Rahmen-Hygieneplan vom 05.08.2020 (siehe unten) von der Landesregierung festgelegt, wird die Schule nach den Ferien mit Szenario A, dem "eingeschränkten Regelbetrieb" starten.
Alle Kinder gehen wieder jeden Tag zur Schule! Nur in besonderen Ausnahmen kann eine Befreiung von der Schulpflicht bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes und möglichst nach einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung ausgesprochen werden.
Das Abstandsgebot wird unter den Schülerinnen und Schülern eines Klassenverbandes aufgehoben zugunsten eines Kohorten-Prinzips. Unter einer Kohorte wird eine festgelegte Gruppe verstanden, die in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleibt.
Beim Betreten des Schulbegäudes gilt die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht endet mit dem Einnehmen des Sitzplatzes. Wir werden mit den Kindern besprechen, wo die Maskenpflicht notwendig ist. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher täglich eine Maske mit in die Schule.
Verzichten müssen wir weiterhin auf Klassenfeste, Schulveranstaltungen oder Fördergruppen (wegen der Mischung von Lerngruppen) und Singen in den Klassen.
Eltern dürfen weiterhin gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums das Schulgebäude nicht betreten. Eine Ausnahme bilden die Teilnahme an Gremiensitzungen und notwendige Besuche des Sekretariats, dort wird Ihr Kontakt schriftlich für zwei Wochen festgehalten, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Im Krankheitsfall (Fieber und ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl) darf kein Kind in die Schule geschickt werden. Erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist. Jedoch dürfen die Kinder mit einem Schnupfen oder einer offensichtlich banalen Infektion ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens die Schule besuchen.
Unsere Klassen werden weiterhin zu unterschiedlichen Zeiten und durch verschiedene Eingänge unsere Schule betreten (weitgehend gleich geblieben wie vor den Sommerferien):
Die Pausenzeiten werden wir mit Ihren Kindern in den Klassen besprechen.
Mehrsprachige Informationen zu Corona
Die Stadt Oldenburg hat den Schulen mehrsprachichte Informationen zu Corona zur weiteren Verfügung gestellt. Bei Bedarf fragen Sie bitte im Sekretariat oder bei Frau Meyer nach.
Folgende Sprachen stehen zur Verfügung: