Ministerbrief vom 10.05.2022
Hier die seit dem 07.05.2022 gültigen Absonderungsverordnungen bei Covid-Infektionen und Covid-Kontakten.
Zusammenfassend sind für die Schule folgende Regelungen wichtig:
Positiver Schnelltest bei Ihrem Kind:
- Nachricht an die Schule (gs-wunderburg-ol@t-online.de): Möglichst mit
Angabe von Name, Klasse, Datum letzter Schulbesuchstag, Datum positiver Test
- Überprüfung mit einem PCR-Test
- Information über das PCR-Testergebnis an die Schule
Positiver PCR-Test bei Ihrem Kind:
- Absonderung mind. 5 Tage nach dem Tag des PCR-Tests, kein Schulbesuch!!
- Rückkehr in die Schule nach Ablauf von mind. 5 Tagen und 48 Stunden ohne
Symptome.
- Zum Ende der Absonderung wird ein Schnelltest empfohlen, es ist jedoch keine
Vorlage einer negativen Testbescheinigung notwendig.
Kontaktperson
- Ihr Kind hatte engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person (z.B.
Familienmitglieder, Spielbesuche am Nachmittag…)
- Keine Absonderung, Schulbesuch möglich
- Empfehlung: Täglicher Schnelltest an den folgenden 5 Tagen.
- Kein Nachweis der Testergebnisse notwendig.
- Ausgabe von Schnelltests durch die Schule gemäß Vorgabe des Landes
Niedersachsen 3 pro Woche möglich.
Ab dem 02.05.2022 findet das Testen 3x wöchentlich freiwillig statt. Dazu gab es schon eine Abfrage.
Positive Schnelltestergebnisse müssen der Schule umgehend mitgeteilt und nach wie vor durch einen PCR-Test überprüft werden. Bei einem positiven Ergebnis ist ein Freitesten aus der Quarantäne frühestens nach 5 Tagen bei Symptomfreiheit möglich.
Eine Maskenpflicht gibt es an der Schule nicht mehr. Wer jedoch eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich tun.
April 2022
21.03.2022
Ab heute dürfen auf den Sitzplätzen die Masken abgenommen werden. Das Testen 3x in der Woche bleibt bestehen.
März 2022
07. März 2022
Laut Exit-Plan testen wir uns ab heute nur noch 3x in der Woche (am Montag, Mittwoch und Freitag). Die Masken müssen weiterhin getragen werden.
Die Pausenzeiten sind zum größten Teil für alle Klassen gleich.
Februar 2022
26.01.2022
Die täglichen Selbsttests zu Hause vor dem Schulbesuch werden den kompletten Februar über fortgesetzt.
Nun sind auch genesene Kinder und geimpfte Kinder ohne Booster dazu verpflichtet, sich jeden Tag zu testen.
Aus dem Kultusministerium
vom 26.01.2022
vom 13.01.2022
Wundertüten
Der Förderverein dankt dem Wunderburg Kiosk, der für uns unsere kleinen Wundertüten gegen eine Spende von 2,50€ anbietet! Eine tolle Nachbarschaft!
Mehr über den Verkauf von Wundertüten siehe auch weiter unten unter der Rubrik "Förderverein/ Aktuelles".
10.12.2021
Regeln vor und nach den Weihnachtsferien 2021
2G+ Regel (24.11.2021)
Für alle Elterngespräche und Veranstaltungen in der Schule gelten ab sofort die 2G+ Regeln. Sie dürfen nur noch die Schule betreten, wenn Sie geimpft oder genesen sind UND zusätzlich ein negaitves Testergebnis (von einem Testcenter, einer Apotheke oder einer Arztpraxis) vorlegen können.
Masken
Im Schulgebäude hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine Ausnahme besteht nach der neuen Verordnung für den Unterricht der Schuljahrgänge 1 und 2 nicht mehr. Nur in den sog.
Maskenpausen alle 20 Minuten und beim Frühstücken darf die Maske abgenommen werden.
Testen
Nach den Herbstferien wird es wieder eine Testwoche geben. Das heißt Schülerinnen und Schüler und an Schule tätige Personen müssen an den ersten fünf Schultagen an jedem Präsenztag einen negativen
Test vorweisen. Wie gewohnt werden dazu Selbsttests von der Schule ausgegeben, die zu Hause vor dem Unterricht durchgeführt werden. Vor den Ferien wurden bereits 2 Tests für Mo. und Di.
ausgegeben.
Anstelle des Testnachweises kann auch weiterhin ein Genesenennachweis vorgelegt werden. Danach finden die Tests wieder dreimal wöchentlich (am Montag, Mittwoch und Freitag) statt.
Aus dem Kultusministerium
vom 10.12.2021
vom 23.11.2021
vom 14.10.2021
vom 21.09.2021
vom 01.09.2021
vom 22.09.2021
Rahmen-Hygieneplan
vom 11.06.2021
Krankheitssymptome: Darf ich in die Schule?
Liebe Eltern,
zusammengefasst steht in den Ministerbriefen, dass folgende Regeln zu Schulbeginn gelten werden:
Mehrsprachige Informationen zu Corona
Die Stadt Oldenburg hat den Schulen mehrsprachichte Informationen zu Corona zur weiteren Verfügung gestellt. Bei Bedarf fragen Sie bitte im Sekretariat oder bei Frau Meyer nach.
Folgende Sprachen stehen zur Verfügung: