Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Schule.
I. Datenverarbeitung
Die Schule erhebt und speichert personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Erfüllung des Bildungsauftrags oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität, soweit dies erforderlich ist. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist § 31 Abs.1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Ohne eine rechtliche Grundlage ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn in die Verarbeitung eingewilligt wird. Die betreffenden Daten können freiwillig von Ihnen angegeben werden.
Welche personenbezogenen Daten die Schule zu welchen Zwecken verarbeitet, können Sie dem Anhang dieses Schreibens entnehmen.
II. Übermittlungen personenbezogener Daten
Die Anschrift der Schülerin oder des Schülers und der Erziehungsberechtigten wird an die Stadt Oldenburg als Schulträger und die unteren Gesundheitsbehörden zum Zwecke der Durchführung der Schuleingangsuntersuchung übermittelt. Grundlage für diese Übermittlungen ist § 31 Abs.1 S.2 NSchG.
Gemäß § 31 Abs. 2 NSchG übermittelt die zuständige Meldebehörde den Grundschulen personenbezogene Daten der im jeweiligen Schulbezirk gemeldeten Kinder, deren Schulpflicht im folgenden Jahr beginnt sowie die Daten der gesetzlichen Vertreter. Dies geschieht auch, wenn die Kinder vor dem Beginn der Schulpflicht durch Umzug innerhalb der Gemeinde den Schulbezirk wechseln oder in die Gemeinde zuziehen. Die Schule erhält folgende Daten durch die Meldebehörde übermittelt:
1. zum Kind
a) Familienname,
b) Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
c) Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
d) Geschlecht,
2. zu den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern
a) Familienname,
b) Vornamen,
c) Anschrift,
d) Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes.
Diese Daten werden von der abgebenden Schule an die aufnehmende Schule zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht übermittelt, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die Schule wechselt. Weitere Übermittlungen sind der im Anhang beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Auftragsverarbeitung
Die Westermann-Gruppe verarbeitet auf Grundlage eines schriftlichen Vertrages als Auftragsverarbeiter weisungsgebunden personenbezogene Daten im Auftrag der Stadt Oldenburg im Rahmen der Nutzung des Online-Dienstes Antolin.
III. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Im Schulbereich ist für die Speicherdauer der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur „Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen: Löschung personenbezogener Daten nach § 17 Abs. 2 NDSG“ 2.1.2012 SVBl. 3/2012, S.162) maßgebend.
IV. Betroffenenrechte
Sie können folgende Rechte geltend machen:
Gem. Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft bzw. Akteneinsicht über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten
Sind bei uns gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig, haben Sie gem. Art. 16 DSGVO das Recht, diese berichtigen bzw. vervollständigen zu lassen.
Art. 17 DSGVO normiert das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Dieses Recht steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Speicherung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist oder Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen haben.
Gem. Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen, wenn
Sie können bei Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ein Widerspruchsrecht geltend machen. Gem. Art. 21 DSGVO ist jedoch zu berücksichtigten, ob schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Ist die Verarbeitung Ihrer Daten mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens erfolgt, haben Sie gem. Art. 20 DSGVO das Recht, die Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an eine andere Schule zu übermitteln bzw. durch uns übermitteln zu lassen.
Sie haben gem. Art. 7 Absatz 3 DSGVO das Recht, eine uns erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Art. 77 DSGVO enthält ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen,
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover. E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.
Eine Beschwerde hat über das auf der Homepage der Landesbeauftragten für den Datenschutz eingestellte Beschwerdeformular zu erfolgen.
V. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Die datenverarbeitende Stelle ist die Grundschule Auf der Wunderburg, Ekkardstraße 28, 26135 Oldenburg.
Unsere Datenschutzbeauftragte Frau Bergwitz erreichen Sie unter der Emailadresse (folgt noch).
Anhang:
Tätigkeiten, Zweck, Art und Aufzählung der Verarbeitung personenbezogener Daten
Verwaltung der Schülerdaten:
Diese Tätigkeit dient dazu, personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung des Bildungsauftrages oder von Fürsorgeaufgaben erforderlich sind, in geordneter Art und Weise zu dokumentieren.
Persönliche Daten
1. Der Schülerin oder des Schülers
2. Der Erziehungsberechtigten
Schullaufbahndaten:
- Zeiten und Bezeichnung aller bisher besuchten Kindergärten
Verwaltungsdaten:
Leistungsdaten:
Dokumentation der individuellen Lernentwicklung
Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf; Erstellung von Förderplänen:
Diese Tätigkeit dient der Unterstützung bei der Erreichung des (individuellen) Bildungsziels der Schulform von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder drohenden Behinderungen
Schülerinnen und Schüler:
Leistungsdaten:
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9):
Gesundheitsdaten, die zur Feststellung des jeweiligen Förderbedarfes erforderlich sind, (z.B.Gutachten, Atteste …)
Führung eines Klassenbuchs:
Dokumentation von Klassenzugehörigkeit, Unterrichtsinhalten und Anwesenheiten zur Erfüllung
des Bildungsauftrages oder von Fürsorgeaufgaben.
Zeugniserstellung:
(Das Zeugnisprogramm „Teachers Little Helper to Go“ bietet den Lehrkräften eine Maske, in der die personenbezogenen Daten eingetragen werden können. Die fertigen Zeugnisse werden in der Schule ausgedruckt und von der Schulleitung sowie der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer unterschrieben.)