Der Schulförderverein der Grundschule Auf der Wunderburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Grundschule Auf der Wunderburg.
Mitglied des Schulfördervereins kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eltern können gemeinsam Mitglied
sein.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein, dieser ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von 1 Monat zu erklären. Bei einer Kündigung wird
der Mitgliedsbeitrag nicht erstattet.
Eine Kündigung durch den Verein ist möglich, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist.
Der monatliche Mindestbeitrag beträgt € 0,50. Jedem Mitglied bleibt es überlassen, einen höheren Betrag zu entrichten. Eine
Änderung des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr ist jeweils zum 1. August zu entrichten. Spenden, auch von Nichtmitgliedern, sind
jederzeit willkommen.
Die Kasse des Schulfördervereins wird in jedem Jahr vor der Erstellung des Jahresabschlußberichtes von zwei gewählten Kassenprüfern geprüft.
§ 4 Verwendung der Beiträge und Spenden
Die Beiträge und sonstigen Einnahmen des Schulvereins sollen verwendet werden für Anschaffungen oder Aktionen, für die der
Schulträger nicht unmittelbar verantwortlich ist.
Dies kann sein:
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Grundschule Auf der Wunderburg.
Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr.
Die Organe des Schulvereins sind
Der Vorstand besteht aus:
An den Sitzungen des Vorstandes soll ein Mitglied des Kollegiums teilnehmen.
Der Vorstand vertritt den Schulförderverein nach außen.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Die/der Kassenwart/in verwaltet die dem Schulförderverein zur Verfügung stehenden Mittel nach Anweisungen des Vorstandes.
Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Vierteljahr des jeweiligen Schuljahres statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vorstand jederzeit einberufen. Er muß sie einberufen, wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder einen Antrag dazu unter Angabe des Grundes
stellt.
Die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen gehen mindestens zehn Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung den Mitgliedern zu.
Jede Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Schulfördervereins können nur mit einer ¾ Mehrheit erfolgen, sonst genügt die einfache Mehrheit.
Anträge können gestellt werden:
Sie müssen binnen vier Wochen beraten sein.
Diese Satzung tritt am 28. Oktober 1996 in Kraft.
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